AGB
§ 1 Allgemeines- Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Konditionen und Preislisten unserer Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Technische sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich mittels Auftragsbestätigung.
Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde hat uns unverzüglich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Vergütung
Die im Angebot des Unternehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden.
Der Kaufpreis versteht sich ab Werk Regensburg ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen sind. Dem Kaufpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Rechnung leisten.
Bei Lieferungen an Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferungen, die für den Export aus dem vorgenannten Gebiet bestimmt sind, erfolgt eine Lieferung der Ware nur bei Vorauszahlung oder mittels Stellung eines unwiderruflichen Akkreditivs einer im Inland als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse.
Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
Werden bei Auslandsgeschäften INCOTERMS vereinbart, so gelten die von der internationalen Handelskammer in Paris jeweils festgelegten und veröffentlichten Definitionen.
§ 6 Lieferungsmodalitäten
Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen müssen ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden.
Verzögerungen in der finanziellen Abwicklung oder bei anderen Mitwirkungspflichten durch den Kunden berechtigen den Unternehmer zu einer angemessenen Verschiebung seiner Liefer- und Leistungstermine.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Teillieferungen sind zulässig.
Der Kunde hat genau mitzuteilen, an welches Objekt der Vertragsgegenstand anzuliefern ist. Hat das betreffende Objekt ( Gebäude ) mehrere Stockwerke, so stellt der Kunde einen Fahrstuhl, der die ordnungsgemäße Beförderung des Vertragsgegenstandes gewährleistet, zur Verfügung.
Liegen die Voraussetzungen des § 6 Ziffer 5 dieses Vertrages nicht vor, wird nur auf besondere Aufforderung und Gefahr des Kunden angeliefert; andernfalls werden die Kosten für eine erneute Anlieferung dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kunde gewährleistet, dass im betreffenden Objekt der Vertragsgegenstand gefahrlos transportiert werden kann, ohne dass in den entsprechenden Räumen Hindernisse vorhanden sind, die einem gefahrlosen Transport entgegenstehen.
§ 7 Gewährleistung
Bei Mängeln der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 dieser AGB.
Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die einjährige Gewährleistungspflicht gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle uns zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: 01.10.2008

















